19.09.2024

Die voraussichtlichen Rechengrößen für das Jahr 2025

Ein Referentenentwurf zu den neuen Werten liegt vor, dieser wird vermutlich im Oktober von der Bundesregierung beschlossen.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Die weiteren Sozialversicherungswerte orientieren sich daran. In einem Referentenentwurf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die voraussichtlichen Rechengrößen für die Sozialversicherung 2025 festgelegt. Dabei ist ab 2025 die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Ost- und Westdeutschland einheitlich.

Die Werte gelten zunächst unter Vorbehalt, die Verordnung wird voraussichtlich im Oktober von der Bundesregierung beschlossen. Rechtsgültig sind sie dann ab dem 1. Januar 2025.

Die neuen Grenzwerte zur Sozialversicherung einschließlich der Beitragsbemessungsgrenzen, der Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAE-Grenze), der Geringfügigkeitsgrenze und der Geringverdienergrenze werden von Krankenkassen veröffentlicht.

Hier finden Sie die geplanten Werte für 2025 und ein Archiv der Werte der letzten Jahre bei der AOK:.